{"id":76,"date":"2017-11-08T19:37:47","date_gmt":"2017-11-08T18:37:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/?page_id=76"},"modified":"2020-09-16T10:23:01","modified_gmt":"2020-09-16T08:23:01","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/verband\/statuten\/","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"76\" class=\"elementor elementor-76 elementor-bc-flex-widget\" data-elementor-settings=\"[]\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-inner\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-section-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-19c13e16 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"19c13e16\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-row\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-133d71b7\" data-id=\"133d71b7\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6b6e872 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6b6e872\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Statuten des Burgenl\u00e4ndischen Skiverbandes<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-06a7470 elementor-widget elementor-widget-toggle\" data-id=\"06a7470\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"toggle.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-toggle\" role=\"tablist\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-toggle-item\">\n\t\t\t\t\t<div id=\"elementor-tab-title-6971\" class=\"elementor-tab-title\" data-tab=\"1\" role=\"tab\" aria-controls=\"elementor-tab-content-6971\" aria-expanded=\"false\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-toggle-icon elementor-toggle-icon-left\" aria-hidden=\"true\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<i class=\"elementor-toggle-icon-closed fa fa-caret-right\"><\/i>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<i class=\"elementor-toggle-icon-opened fa fa-caret-up\"><\/i>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"\" class=\"elementor-toggle-title\">f\u00fcr die Statuten hier klicken<\/a>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\n\t\t\t\t\t<div id=\"elementor-tab-content-6971\" class=\"elementor-tab-content elementor-clearfix\" data-tab=\"1\" role=\"tabpanel\" aria-labelledby=\"elementor-tab-title-6971\"><p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<br \/><\/strong>1. Der Fachverband f\u00fchrt den Namen \u201eBurgenl\u00e4ndischer Skiverband\u201d, in Folge \u201eBSV\u201c genannt.<br \/>2. Sein Sitz ist in Oberwart.<\/p><p><strong>\u00a7 2 Zweck<br \/><\/strong>Der BSV, dessen T\u00e4tigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die F\u00f6rderung der Aus\u00fcbung des Skisportes in allen seinen Sparten.\u00a0Die besondere Aufgabe des BSV ist die Zusammenfassung und die Wahrung der Interessen seiner Mitgliedsvereine sowie die Vertretung aller skisportlichen Interessen im Land.<\/p><p><strong>\u00a7 3 Mittel zur Erreichung des Verbandszwecks<br \/><\/strong>1. Der Verbandszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.<br \/>2. Als ideelle Mittel dienen:<br \/>a) Vortr\u00e4ge und Versammlungen, Schulungen, Diskussionsabende;<br \/>b) Herausgabe eines Mitteilungsblattes und Erstellung einer Homepage<br \/>3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<br \/>a) die von der Generalversammlung festgesetzten Beitr\u00e4ge der Mitgliedsvereine<br \/>b) die aus Werbeertr\u00e4gen und F\u00f6rderungsmitteln zuflie\u00dfenden Geldbetr\u00e4ge, die vom \u00d6SV an den BSV in bestimmtem Umfang weitergeleitet werden<br \/>c) Spenden, Subventionen, Ertr\u00e4ge aus Verbandsverm\u00f6gen und Veranstaltungen sowie sonstige Zuwendungen.<\/p><p><strong>\u00a7 4 Arten der Mitgliedschaft<br \/><\/strong>1. Die Mitglieder des BSV gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche und Ehrenmitglieder.<br \/>2. Ordentliche Mitglieder sind jene, welche die Satzung des BSV anerkennen, die sich voll an der Verbandsarbeit beteiligen und statutengem\u00e4\u00df vom BSV als solche aufgenommen werden.<br \/>3. Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, die die Verbandst\u00e4tigkeit vor allem durch Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrages f\u00f6rdern. Diese Mitglieder k\u00f6nnen u.a. sodann auch f\u00fcr Ehrungen vorgeschlagen werden.<br \/>4. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verband ernannt werden und sind grunds\u00e4tzlich von den Beitragsleistungen befreit, haben jedoch die M\u00f6glichkeit diese auf freiwilliger Basis bzw. durch Spenden zu entrichten.<\/p><p><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/><\/strong>1. Mitglieder des BSV k\u00f6nnen nur Vereine oder selbstst\u00e4ndige Skisektionen bzw. Zweigvereine anderer Vereine werden, die ihren Sitz im Burgenland haben und die Satzungen des BSV anerkennen.<br \/>2. \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet die Generalversammlung. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden.<br \/>3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.<\/p><p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/><\/strong>1. Die Mitgliedschaft eines Vereins erlischt durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.<br \/>2. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Burgenl\u00e4ndischen Skiverbandes beginnt mit 1. Mai und endet am 30. April des darauffolgenden Jahres. Der Austritt kann nur bis 30. April jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens ein Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige versp\u00e4tet, so ist sie erst zum n\u00e4chsten Austrittstermin wirksam. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe ma\u00dfgeblich.<br \/>3. Der Vorstand kann ein Mitglied (Verein) ausschlie\u00dfen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist l\u00e4nger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt hievon unber\u00fchrt.<br \/>4. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verband kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verf\u00fcgt werden.<br \/>5. Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 4 genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstandes beschlossen werden.<\/p><p><strong>\u00a7 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/><\/strong>1. Die Mitglieder (Vereine) sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des BSV teilzunehmen und die Einrichtungen des BSV zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung steht den Vereinen zu, wenn sie allen Verpflichtungen insbesondere der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge nachgekommen sind. Das passive Wahlrecht k\u00f6nnen nur ordentliche Mitglieder aus\u00fcben. Vereine ab f\u00fcnf ordentlichen \u00d6SV-Mitgliedern verf\u00fcgen \u00fcber eine Grundstimme, f\u00fcr je f\u00fcnf weitere \u00d6SV-Mitglieder steht dem Verein eine zus\u00e4tzliche Stimme zu. Stimmvertretung ist mittels Vollmacht m\u00f6glich. Die \u00dcbertragung des Stimmrechtes auf ein anderes Mitglied im Wege einer vom Obmann unterschriebenen Vollmacht ist f\u00fcr ein weiteres Mitglied zul\u00e4ssig.<br \/>2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des BSV nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des BSV Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Sie haben die Verbandsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Verbandsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge in der von der Generalversammlung beschlossenen H\u00f6he verpflichtet. Die Zahlung hat jeweils bis zum 30. April eines Kalenderjahres und die Vorschreibung durch den BSV hat mindestens 14 Tage vor Zahlungstermin zu erfolgen.<\/p><p><strong>\u00a7 8 Verbandsorgane<br \/><\/strong>Organe des BSV sind die Generalversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10), der Vorstand (\u00a7\u00a7 11 bis 13) und die Schlichtungsstelle (\u00a7 15.1).<\/p><p><strong>\u00a7 9 Die Generalversammlung<br \/><\/strong>1. Die ordentliche Generalversammlung findet alle drei Jahre statt. An der Generalversammlung d\u00fcrfen alle Vereinsmitglieder teilnehmen. Stimmberechtigt sind nur ordentliche Mitglieder.<br \/>2. Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes, der ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlichen, begr\u00fcndeten Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten (\u00a7 7 Abs. 1 und \u00a7 9 Abs. 6) Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer binnen f\u00fcnf Wochen statt.<br \/>3. Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.<br \/>4. Antr\u00e4ge zur Generalversammlung sind mindestens vierzehn Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen (Datum des Einlangens im Vorstand).<br \/>5. G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden.<br \/>6. Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der H\u00e4lfte aller stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Vertreter beschlussf\u00e4hig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussf\u00e4hig, so findet sie 15 Minuten sp\u00e4ter mit derselben Tagesordnung statt, die ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig ist.<\/p><p class=\"Default\">7. Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit der g\u00fcltigen abgegebenen Stimmen. Beschl\u00fcsse, mit denen das Statut des Verbandes ge\u00e4ndert oder der Verband aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br \/>8. Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Pr\u00e4sident, in dessen Verhinderung ein Vizepr\u00e4sident. Wenn auch diese verhindert sind, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.<\/p><p><strong>\u00a7 10 Aufgabenkreis der Generalversammlung<br \/><\/strong>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<\/p><p>a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses<br \/>b) Beschlussfassung \u00fcber den Voranschlag<br \/>c) Wahl, Bestellung und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer auf die Dauer von 3 Jahren; Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Vorstandsmitgliedern und Rechnungspr\u00fcfern mit dem Verband<br \/>d) Entlastung des Vorstandes<br \/>e) Festsetzung der H\u00f6he der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und f\u00fcr au\u00dferordentliche Mitglieder<br \/>f) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft<br \/>g) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Verbandes<br \/>h) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.<\/p><p><strong>\u00a7 11 Der Vorstand<br \/><\/strong>1. Der Vorstand besteht aus dem Pr\u00e4sidenten, den Vizepr\u00e4sidenten, dem Schriftf\u00fchrer, dem Kassier und Stellvertreter, den Referenten Alpin, Nordisch, Snowboard, Grasski, Presse, Behindertensport, Instruktoren und Stellvertreter, Trainer, Kampfrichter und Stellvertreter, F\u00f6rderwesen, Breitensport und \u00d6SV-Wertungslisten.<br \/>2. Der Vorstand wird von der Generalversammlung gew\u00e4hlt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes ordentliches Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, ist jeder Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch die Rechnungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig oder nicht vorhanden sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<br \/>3. Die Funktionsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt drei Jahre. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<br \/>4. Der Vorstand wird vom Pr\u00e4sidenten, in dessen Verhinderung von einem Vizepr\u00e4sidenten, schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Sind auch diese auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.<br \/>5. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist.<br \/>6. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br \/>7. Den Vorsitz f\u00fchrt der Pr\u00e4sident, bei Verhinderung ein Vizepr\u00e4sident. Sind auch diese verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied.<br \/>8. Au\u00dfer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung (Abs. 9) und R\u00fccktritt (Abs. 10).<br \/>9. Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitgliedes in Kraft.<br \/>10. Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.<\/p><p><strong>\u00a7 12 Aufgabenkreis des Vorstandes<br \/><\/strong>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Verbandes. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p><p>a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses<br \/>b) Vorbereitung der Generalversammlung<br \/>c) Einberufung der ordentlichen und der au\u00dferordentlichen Generalversammlung<br \/>d) Verwaltung des Verbandsverm\u00f6gens<br \/>e) Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern vorbehaltlich der Beschlussfassung der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung<br \/>f) Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten des Verbandes<\/p><p><strong>\u00a7 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<br \/><\/strong>1. Der Pr\u00e4sident vertritt den BSV nach au\u00dfen. Schriftliche Ausfertigungen des Verbandes bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschriften des Pr\u00e4sidenten und des Schriftf\u00fchrers, in Geldangelegenheiten (verm\u00f6genswerte Dispositionen) des Pr\u00e4sidenten und des Kassiers. Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem BSV bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit au\u00dferdem der Genehmigung der Generalversammlung.<br \/>2. Rechtsgesch\u00e4ftliche Bevollm\u00e4chtigungen, den Verband nach au\u00dfen zu vertreten bzw. f\u00fcr ihn zu zeichnen, k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich von den in Abs. 1 genannten Funktion\u00e4ren erteilt werden.<br \/>3. Bei Gefahr im Verzug ist der Pr\u00e4sident berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; diese bed\u00fcrfen jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Verbandsorgan.<br \/>4. Der Pr\u00e4sident f\u00fchrt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.<br \/>5. Der Schriftf\u00fchrer hat den Pr\u00e4sidenten bei der F\u00fchrung der Verbandsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Ihm obliegt die F\u00fchrung der Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes.<br \/>6. Der Kassier ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Verbandes verantwortlich.<br \/>7. Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Pr\u00e4sidenten einer seiner Vizepr\u00e4sidenten und des Kassiers sein Stellvertreter.<\/p><p><strong>\u00a7 14 Die Rechnungspr\u00fcfer<br \/><\/strong>1. Die zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p><p>2. Den Rechnungspr\u00fcfern obliegt die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle und die \u00dcberpr\u00fcfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Generalversammlung \u00fcber das Ergebnis der \u00dcberpr\u00fcfung zu berichten.<\/p><p>3. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Rechnungspr\u00fcfer die Bestimmungen des \u00a7 11 Abs. 3, 8, 9 und 10 sowie des \u00a7 13 Abs. 1 letzter Satz sinngem\u00e4\u00df.<\/p><p><strong>\u00a7 15.1 Die Schlichtungsstelle<br \/><\/strong>Streitigkeiten aus dem Verbandsverh\u00e4ltnis werden durch die Schlichtungsstelle geschlichtet. Die Schlichtungsstelle wird gebildet aus einem Mitglied von jeder Partei und einem vom Vorstand entsendeten Mitglied. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle w\u00e4hlen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Die Schlichtungsstelle kann nur bei Anwesenheit aller Mitglieder entscheiden.<\/p><p>Die Schlichtungsstelle ist zur Dokumentation verpflichtet, es kommt ihr jedoch keine Entscheidungsgewalt zu. Sie ist lediglich im Sinne der Streitschlichtung zur Erarbeitung eines Einigungsvorschlages berechtigt, der \u00fcber Aufforderung eines Beteiligten auch eine schriftliche Begr\u00fcndung zu enthalten hat.<\/p><p><strong>\u00a7 15.2 Schiedsgericht<br \/><\/strong>Das Schiedsgericht dient als nachfolgende Instanz der Schlichtungsstelle und setzt sich aus drei Verbandsmitgliedern zusammen, diese werden von der Generalversammlung gew\u00e4hlt und d\u00fcrfen keinem anderem Gremium des Verbandes angeh\u00f6ren. Die Schiedsrichter w\u00e4hlen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller Schiedsrichter mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Entscheidungen sind verbandsintern bindend.<\/p><p><strong>\u00a7 16 Aufl\u00f6sung des Verbandes<br \/><\/strong>1. Die freiwillige Aufl\u00f6sung des BSV kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/p><p>2. Diese Generalversammlung hat auch \u2013 sofern Verbandsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Liquidation zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Liquidator zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Verbandverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat. Dieses Verm\u00f6gen soll an den \u00d6sterreichischen Skiverband zur Verwendung f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke des Skisportes im Burgenland im Sinne der \u00a7\u00a7 34ff BAO gespendet werden.<\/p><p class=\"Default\">3. Der letzte Verbandsvorstand hat die freiwillige Aufl\u00f6sung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zust\u00e4ndigen Vereinsbeh\u00f6rde schriftlich anzuzeigen.<\/p><p class=\"Default\"><strong>\u00a7 17 Gerichtsstand<br \/><\/strong>Gerichtsstand ist Oberwart<\/p><p><strong>\u00a7 18 Inkrafttreten<br \/><\/strong>Diese Satzungen treten mit Beschluss der Generalversammlung und erfolgter Nichtuntersagung durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden in Kraft.<\/p><p>\u00a9 2018 BSV<\/p><\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten des Burgenl\u00e4ndischen Skiverbandes f\u00fcr die Statuten hier klicken \u00a7 1 Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich 1. Der Fachverband f\u00fchrt den Namen \u201eBurgenl\u00e4ndischer Skiverband\u201d, in Folge \u201eBSV\u201c genannt. 2. Sein Sitz<a class=\"read-more more-link\" href=\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/verband\/statuten\/\">Continue reading<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":50,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v15.4 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Statuten des Burgenl\u00e4ndischen Skiverbandes<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Die Statuten des Burgenl\u00e4ndischen Skiverbandes setzten sich aus 18 Paragraphen zusammen und geben Auskunft \u00fcber den Sitz, T\u00e4tigkeitsbereich und viele andere, relevante Dinge\" \/>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/verband\/statuten\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Statuten des Burgenl\u00e4ndischen Skiverbandes\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Statuten des Burgenl\u00e4ndischen Skiverbandes setzten sich aus 18 Paragraphen zusammen und geben Auskunft \u00fcber den Sitz, T\u00e4tigkeitsbereich und viele andere, relevante Dinge\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/verband\/statuten\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Ski Burgenland\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2020-09-16T08:23:01+00:00\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\">\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Paul Wagner\">\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\">\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"8\u00a0Minuten\">\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/#website\",\"url\":\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/\",\"name\":\"Ski Burgenland\",\"description\":\"Der Burgenl\\u00e4ndische Skiverband\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/?s={search_term_string}\",\"query-input\":\"required name=search_term_string\"}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/verband\/statuten\/#webpage\",\"url\":\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/verband\/statuten\/\",\"name\":\"Statuten des Burgenl\\u00e4ndischen Skiverbandes\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/#website\"},\"datePublished\":\"2017-11-08T18:37:47+00:00\",\"dateModified\":\"2020-09-16T08:23:01+00:00\",\"description\":\"Die Statuten des Burgenl\\u00e4ndischen Skiverbandes setzten sich aus 18 Paragraphen zusammen und geben Auskunft \\u00fcber den Sitz, T\\u00e4tigkeitsbereich und viele andere, relevante Dinge\",\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/verband\/statuten\/\"]}]}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/76"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=76"}],"version-history":[{"count":10,"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/76\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1598,"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/76\/revisions\/1598"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/50"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.burgenlandski.net\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=76"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}